Die Primärenergiefaktoren (fp-Faktoren) und der erneuerbare Anteil (EE-Anteil) haben in der Praxis des Wärmemarktes nach den Wärmepreisen den stärksten Einfluss auf die Investitionsentscheidung potenzieller Wärme- und Contratingkunden.

 

Beides sind klar definierte und damit transparent vergleichende Qualitätskriterien für die angebotene Nutzwärme.

 

Das geforderte Niveau ergibt sich entweder aus den Anforderungen der Emissionsbilanzierung und Umweltzertifizierung im gewerblichen Bereich und/oder aus der Bewertungssystematik des GEG in Verbindung mit den Förder- und Finanzierungswegen des BEG, BEW und EEW, sowie QNG (vgl. AGFW).

 

Hieraus entsteht der Bedarf an einer belastbaren und zertifizierten Berechnung dieser Kennzahlen mit einer Gültigkeit über einen definierten Zeitraum von 7 Jahren (Berechnung auf Planzahlbasis) bis zu 10 Jahren (Berechnung auf Bestandsdatenbasis). 

 

Ergänzend dazu die aktuell hinzugekommenen Nachweise mit Verbraucherinformationen gem. FFVAV und CO2KostAufG.

  

Sie erhalten in kurzer Zeit Ihre Bescheinigung auf Basis der AGFW-FW 309 Teil 7.

 

Gern begleite ich Sie auch mit kompetenter Beratung auf dem Weg zu höher gesteckten Primärenergie- oder Emissionsziele in Ihrem Wärmenetz ("Transformation") einschließlich der Behördenbescheinigung nach FW317.

Allgemeine Checkliste zur Datenanforderung für Bescheinigungen nach FW309
SVB Feb2022 - Datenanforderung FW309.pdf
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